Missachtung des Fremdvergleichsmaßstabs führt zur Verwerfung der Steuervorteile

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In Deutschland gibt es zahlreiche Situationen, in denen nahestehende Personen oder Unternehmen Liefer- und Leistungsbeziehungen miteinander eingehen. Steuervorteile spielen dabei häufig eine entscheidende Rolle. Besonders beim Verkauf von Immobilien an die nachfolgende Generation eröffnen sich neue Abschreibungsmöglichkeiten.

Verkauf von Mietwohnungen an Kinder: Steuervorteile und Abschreibungsmöglichkeiten

Um zukünftige Mieteinnahmen und Abschreibungsmöglichkeiten zu ermöglichen, ist der Verkauf von langfristig gehaltenen Mietwohnungen an die Kinder eine häufig genutzte Methode. Durch den steuerfreien Verkauf von Immobilien, die länger als zehn Jahre gehalten wurden, entfällt die Grundstücksspekulationsteuer. Dies ermöglicht es der nächsten Generation, das volle Abschreibungsvolumen bis zum aktuellen Verkehrswert steuerlich anzusetzen.

Bei Geschäften zwischen fremden Dritten und nahen Angehörigen ist Vorsicht geboten, da das Steuerrecht unterschiedliche Anforderungen stellt. Es ist wichtig sicherzustellen, dass alle Vereinbarungen vollständig und korrekt umgesetzt werden, da die Finanzverwaltung diese genau prüft. Ein Urteil des Finanzgerichts Münster zeigt erneut, welche Hürden zu nehmen sind, um die gewünschte steuerliche Anerkennung zu erreichen und möglichen Gestaltungsmissbrauch zu vermeiden.

Das Gericht sah darin keinen entgeltlichen Verkauf und verwarf die steuerlichen Vorteile.

Die Eltern haben sich dazu entschlossen, den Kindern den Kaufpreis nach Abschluss des Kaufvertrags zu schenken. Das Finanzamt hat diesen Vorgang erkannt und das Gericht hat den Gestaltungsmissbrauch abgelehnt. Die Richter waren der Überzeugung, dass es sich nicht um einen Verkauf mit entgeltlicher Gegenleistung handelte, sondern um eine Schenkung der Immobilie. Da die Kinder wirtschaftlich nicht durch den Kaufpreis belastet waren, konnten sie auch keine neuen Abschreibungsmöglichkeiten nutzen.

Nach Ansicht der Steuerberaterin Cirsten Schulz von Ecovis handelte es sich bei der Gestaltung des Immobilienverkaufs an die Kinder um eine grundsätzlich gute Vorgehensweise. Allerdings wurde festgestellt, dass die Durchführung nicht bis zum Ende konsequent durchgeführt wurde. Dennoch konnten die Kinder im Rahmen der Grundstücksumschreibung die noch nicht abbezahlten Schulden der Eltern übernehmen und diese als steuermindernde Anschaffungskosten berücksichtigen.

Insgesamt zeigt das Urteil, dass es bei Geschäften zwischen Angehörigen von entscheidender Bedeutung ist, dass die Vereinbarungen vollständig erfüllt werden, um die angestrebten steuerlichen Vorteile zu erhalten. Bei Missbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten werden die Steuervorteile nicht gewährt und es entstehen Nachteile für alle Beteiligten.

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