Versicherungsschutz für Schäden durch Feuer, Überspannung, Wasser und Naturgefahren

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Angesichts der hohen Strompreise und des wachsenden Interesses an Nachhaltigkeit erwägen immer mehr Menschen, eine Mini-Photovoltaikanlage auf ihrem Balkon zu installieren. Die erfreuliche Nachricht ist, dass dafür keine separate Photovoltaikversicherung benötigt wird. Die bereits vorhandene Hausratversicherung bietet ausreichenden Schutz für solche Balkonkraftwerke. Diese Informationen wurden von Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV, bestätigt.

Hausratversicherung deckt Schäden an Balkonkraftwerken ab

Eine Mini-Photovoltaikanlage auf dem Balkon zu installieren, wird immer beliebter. Die gute Nachricht ist, dass dafür keine spezielle Photovoltaikversicherung erforderlich ist. Die Hausratversicherung, die viele Mieter ohnehin haben, reicht aus, um das Balkonkraftwerk abzusichern. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die Musterbedingungen für die Hausratversicherung erweitert, um Kunden eine unkomplizierte Mitversicherung zu ermöglichen. Damit können Verbraucher, die zur Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz beitragen möchten, ihren Versicherungsschutz problemlos gewährleisten.

Damit das Balkonkraftwerk und der übrige Hausrat ausreichend versichert sind, sollten Besitzer von Balkonkraftwerken ihren Hausratversicherer kontaktieren und ihren bestehenden Vertrag überprüfen lassen. In den meisten Fällen können die alten Policen auf die neuen Bedingungen angepasst werden, um Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und Überspannungsschäden durch Blitzschläge abzusichern. Im Gegensatz zu großen Photovoltaikanlagen, die meist auf dem Dach installiert werden, gibt es für Balkonkraftwerke keine separaten Versicherungspolicen.

Bei Schäden, die durch Mini-Solaranlagen verursacht werden, greift die private Haftpflichtversicherung. Ein Beispiel dafür ist, wenn sich ein Modul während eines Sturms löst und Schäden am Balkon der Nachbarn verursacht.

Es ist empfehlenswert, dass Mieter ihren Mietvertrag vor der Installation eines Balkonkraftwerks auf etwaige Vorschriften hin überprüfen. Idealerweise sollten sie den Vermieter kontaktieren und um die Erlaubnis für die Montage des Balkonkraftwerks bitten. In den meisten Fällen ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich, wenn die Solaranlage an der Fassade oder außen am Balkongeländer angebracht werden soll.

Eine wichtige Information ist, dass seit Jahresbeginn Mini-Photovoltaikanlagen steuerlich gefördert werden. Beim Kauf entfällt die Mehrwertsteuer, was die Anschaffungskosten senkt. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Förderprogramme, die finanzielle Unterstützung bieten. Interessierte sollten sich über diese Fördermöglichkeiten informieren und die entsprechenden Anträge stellen, um von den steuerlichen Vorteilen und Fördergeldern zu profitieren.

Wenn Immobilienbesitzer ihre Solaranlage versichern möchten, haben sie die Wahl zwischen der Wohngebäudeversicherung oder einer eigenständigen Photovoltaikversicherung. Beide Versicherungen bieten umfassenden Schutz vor verschiedenen Schadensursachen wie Feuer, Überspannung durch Blitze, Kurzschluss, Leitungswasser und Naturgefahren wie Sturm, Hagel oder Schneedruck. Durch den Abschluss einer passenden Versicherung können Immobilienbesitzer sicherstellen, dass ihre Solaranlage im Falle eines Schadens finanziell abgesichert ist und keine finanziellen Verluste entstehen.

Hausratversicherung bietet umfassenden Schutz für Mini-Photovoltaikanlagen ohne Extra-Police

  • Die Hausratversicherung bietet umfassenden Schutz für Mini-Photovoltaikanlagen, sodass eine spezielle Versicherung entfällt
  • Besitzer von Balkonkraftwerken können dank der erweiterten Musterbedingungen der Hausratversicherung unkompliziert versichert werden
  • Mit der Hausratversicherung sind Sie gegen Risiken wie Sturm, Hagel, Feuer und Blitzschläge abgesichert
  • Wenn eine Mini-Solaranlage Schäden bei Nachbarn verursacht, haftet die private Haftpflichtversicherung
  • Bevor Mieter ein Balkonkraftwerk installieren, sollten sie ihren Mietvertrag auf mögliche Einschränkungen prüfen
  • Mini-Photovoltaikanlagen werden seit Jahresbeginn steuerlich gefördert und es gibt zahlreiche Programme, die den Kauf finanziell erleichtern
  • Besitzer von Immobilien haben die Möglichkeit, ihre Solaranlage entweder über die Wohngebäudeversicherung oder eine separate Photovoltaikversicherung zu versichern. Beide Versicherungen decken Schäden durch Feuer, Überspannung, Kurzschluss, Leitungswasser und Naturgefahren ab

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