Mehr Wärmepumpen durch EEG-Novelle 2022

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Die EEG-Novelle 2022 mit der Verlagerung der EEG-Umlage in den Bundeshaushalte wurde vom Bundesverband Wärmepumpe begrüßt. So werden Spareffekte in der Zukunft erwartet.

Die Verbraucher werden mit der EEG-Novelle 2022 stark entlastet

Mit der EEG-Novelle schuf die Ampelkoalition noch im Februar ein Paket, welches die Bürger entlasten soll. Die Strompreise soll es senken und damit einen Ausgleich für die gestiegenen Energiepreise schaffen. Besonders der Strom aus Wärmepumpen wird damit günstiger. Die Wärmepumpenbranche schätzte daraufhin vorsichtig für die Zukunft. Die Zahl der Wärmepumpen in Deutschland könnte sich bis 2030 um sechs Millionen erhöhen.

Die Bundesregierung stellte mit ihrem Beschluss fest, dass mit Stichtag 1. Juli 2022 die EEG-Umlage nicht mehr vom Verbraucher aufzubringen ist, sondern über den Bundeshaushalt abgebildet wird. Die günstigeren Strompreise sollen auch beim Verbraucher ankommen. Dies sicherzustellen ist ein klares Ziel der EEG-Novelle. Um das zu gewährleisten, sollen die Versorger per Gesetz dazu verpflichtet werden, die selbst erfahrene Absenkung auch an die Verbraucher weiterzugeben.

Bundesverband Wärmepumpe steht der EEG-Novelle 2022 positiv gegenüber

Mit dem Anliegen der Vergünstigung von Strom aus Wärmepumpen wendet sich der Verband schon länger an die Bundesregierung. Gerade im Hinblick auf die Nutzung von Wärmepumpen sollte damit ein wichtiges Zeichen gesetzt werden. Die Versorgung mit Energie kann nicht ununterbrochen garantiert werden. Dies betrifft insbesondere die Beheizung. Umso wichtiger ist es, die Haushalte zu mehr Autonomie anzuhalten, was durch eine Installation einer Wärmepumpe möglich ist. Außerdem soll damit dazu beigetragen werden, den Verbrauch von Heizöl und Erdgas möglichst rasch zu senken, was wiederum ganz im Sinne der Klimapolitik sein dürfte.

Für eine spontane Umstellung der Heizung fehlt jedoch vielen Hauseigentümern die Bereitschaft. Ohne eine Betrachtung der Betriebskosten wird hier keine Entscheidung getroffen. Diese liegen angesichts der stetig steigenden Strompreise viel zu hoch, um die Wärmepumpe kostensparend betreiben zu können. Die EEG-Novelle ermöglicht nun den wirtschaftlichen Betrieb einer Wärmepumpe. Beim Vergleich der Wärmepumpe mit fossilen Brennstoffen ist vor allem das Verhältnis zwischen Umlagen, Entgelten und Steuern wichtig. Besitzer einer Immobilie betrachten primär die Investition in die Wärmepumpe. Der Werterhalt des Gebäudes fließt direkt an zweiter Stelle in das Kalkül ein.

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock - Blue Planet Studio)

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock – Blue Planet Studio)

Gegen die Energiearmut: Weitere Entlastung der Verbraucher vom Wärmepumpenverband gefordert

‚Werden Verbraucher als Stromkunden durch die EEG-Novelle mehr Geld in der Tasche haben?‘ formulieren Kritiker. Auch nach der Abschaffung der EEG-Umlage dürfte das Verhältnis der Kosten zwischen den konkurrierenden Energiearten Strom, Heizöl und Erdgas weiterhin unharmonisch sein. So werden denn im Strompreis weitere Anteile gesucht, die für eine Korrektur bereitstehen. Strom- und Mehrwertsteuer, weitere Umlagen und Netzentgelte sind nach Aussagen des Wärmepumpenverbandes durchaus Ansatzpunkte für eine weitere Vergünstigung. So soll insbesondere die Stromsteuer auf das rechtlich zulässige Minimum gekürzt werden.

Schnelle Entlastung verspricht die Senkung der Mehrwertsteuer

Für eine schnelle Entlastung der Bürger bietet sich eine Senkung der Mehrwertsteuer an. Die Emissionen sollen allerdings weiterhin reduziert werden. Die Stellschraube der Mehrwertsteuer soll zudem der drohenden Energiearmut entgegenwirken.

Steuerbare Verbraucher, wie es auch Wärmepumpen sind, sollten mit reduzierten Netzentgelten belastet sein. So bleiben Verbrauch und Einspeisung eher in Balance, da hier ein Anreiz durch die Vergütung besteht. Immer noch offen ist, ob die geforderten Entlastungen in der Realität ankommen werden. Oberstes Ziel ist nach wie vor die Einhaltung der 1,5 °C-Richtlinie. Hier kooperiert Deutschland mit Großbritannien und den USA. Beschlossen wurde zudem, dass bis 2030 rund 80 Prozent des Strombedarfs aus erneuerbaren Energiequellen stammen sollen, bis 2035 sollen es 100 Prozent sein. Noch nicht festgelegt ist die Umsetzung der ambitionierten Pläne.

Seit Jahren steigen die Energiepreise in Europa. Das belastet vor allem Haushalte mit geringem Einkommen, denn die können häufig ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen. In Deutschland etwa haben sich die Ausgaben für Strom im Zeitraum von 2000-2015 etwa verdoppelt. Die Gaspreise sind seit 2000 um ca. 80 Prozent gestiegen. Der Preis für Haushaltsstrom liegt in Deutschland knapp 50 Prozent über dem EU-Durchschnitt.

Energie aber ist ein unverzichtbares Gut. Die Verbraucher_innen haben nicht die Wahl, auf die Versorgung mit Strom, Gas und Heizöl zu verzichten. Ein genereller Marktaustritt wie bei anderen Konsumgütern ist also nicht möglich. Einkommensschwache oder verschuldete Haushalte setzt das in besonderem Maße unter Druck. Obwohl aber Energie ein Basisgut darstellt, wird säumigen Kund_innen nicht selten der Strom- oder Gashahn abgedreht. So ist in Deutschland im Jahr 2014 bei etwa 350.000 Haushalten der Strom abgestellt worden.

Was genau Energiearmut ist, dafür gibt es in Deutschland und Europa allerdings keine einheitliche Definition. Wer genau betroffen ist, welche Auswirkungen Energiearmut hat und welche Lösungsansätze greifen, ist bislang unklar. Klar scheint zu sein, dass mögliche Lösungsansätze thematisch an der Schnittstelle von Energiepolitik, Sozialpolitik und Verbraucherpolitik angesiedelt sind. Die Ursache für Energiearmut liegt nicht allein bei steigenden Energiepreisen. Unter anderem spielen auch sinkende Einkommen, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, kleine Renten, geringe Sozialleistungen und steigende Mieten eine Rolle, aber auch die geringen Energiestandards im Wohnungsbestand.

Von Seiten der Bundesregierung und auch auf europäischer Ebene wird zwar immer wieder auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Verbraucher_innen vor Energiearmut zu schützen ? etwa im Koalitionsvertrag der Bundesregierung oder im Rahmen der Strategie zur Schaffung einer Europäischen Energieunion. Die Mitgliedstaaten der EU haben aber bislang keine einheitliche Strategie zur Lösung des Problems entwickelt.

Die vorliegende Studie gibt einen Überblick über das Thema Energiearmut und stellt die politischen Lösungsansätze verschiedener EU-Mitgliedstaaten dar. Die Analyse der Erfahrungen in den einzelnen Ländern dient als Grundlage für Vorschläge, wie dem Problem der Energiearmut auch hier in Deutschland besser begegnet werden kann.

Die Energiearmut ist längst in Deutschland angekommen

Die Energiearmut in Deutschland betraf im Jahr 350.000 Haushalte: hier wurde einfach der Strom abgestellt. Steigen die Energiepreise wie es derzeit zu beobachten ist, dann trifft dies vor allem einkommensschwache und verschuldete Haushalte. Meist bleiben dann die Rechnungen für Strom und Gas unbezahlt. Der Strompreis hat sich in Deutschland zwischen 2000 und 2015 verdoppelt. Um 80 Prozent stieg der Gaspreis seit dem Jahr 2000. Der Durchschnittspreis für Haushaltsstrom liegt in der EU sogar um ein Drittel niedriger als in Deutschland. Für uns alle ist Strom ein Basisgut – außer für säumige Kunden. Denen stoppen die Versorger schnell die Belieferung mit Strom und Gas.

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