RDG-Standards schützen Mandanten – bayerischer Vorschlag riskiert diesen Schutz

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Bei der 96. JuMiKo stellten BRAK und regionale Kammern unmissverständlich klar, dass der bayerische Vorstoß zur Abschwächung des Rechtsdienstleistungsgesetzes abzulehnen ist. Sie warnen, dass Rechtsschutzversicherer als gewinnorientierte Dienstleister in Interessenkonflikte geraten und Ratsucher ohne ausreichende berufsrechtliche Absicherung dastehen. Das geltende RDG sichert die Unabhängigkeit von Anwältinnen und Anwälten, Transparenz und Verbraucherschutz. Die Initiatoren fordern deshalb Bund und Länder zu einer eindeutigen Entscheidung gegen den Vorschlag auf. Mit Nachdruck und Entschiedenheit.

Politischer Balanceakt um RDG-Absenkung: BRAK bewahrt klar bundesweit Beraterunabhängigkeit

Im Rahmen der 96. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister bekräftigt die Bundesrechtsanwaltskammer gemeinsam mit den regionalen Kammerpräsidenten, dass das geltende Rechtsdienstleistungsgesetz unverzichtbar für eine unabhängige Mandatsvertretung ist. Zahlreiche Stellungnahmen aus den Ländern fließen in die Kritik am bayerischen Vorschlag ein, der ihrer Ansicht nach die freie anwaltliche Beratung bedroht. Um Verbraucherschutz und berufsrechtliche Standards zu sichern, fordern sie eine konsequente Ablehnung dieses Initiativentwurfs. Sie fordern nun gemeinsam eine deutliche Zurückweisung.

Verdeckte Kostenreduktion und Ertragssteigerung bedrohen unabhängigen Rechtsschutz massiv langfristig

Gewinnorientierung bei Rechtsschutzversicherern bewirkt eine konsequente Reduktion von Ausgaben und eine Priorisierung wirtschaftlicher Ziele. Infolgedessen entstehen Interessenkonflikte, die in der Beratung auftreten und nur unzureichend offengelegt werden. Versicherte müssen oft mehrfach intervenieren, um zugesagte Deckungsleistungen verbindlich zu erhalten, was Misstrauen und zusätzlichen Aufwand erzeugt. Diese Praxis schwächt die Effizienz und Zugänglichkeit des Rechtsschutzes und verdeutlicht die Notwendigkeit, unabhängige anwaltliche Vertretung abzusichern um Interessenkonflikte zu vermeiden und Verbraucherschutz nachhaltig zu gewährleisten.

Versicherer können unabhängige Anwälte nicht ersetzen, Mandanten benötigen beides

Rechte und Interessen von Versicherungsnehmern stünden bei einer Direktberatung durch den Versicherer ohne neutrale Kontrolle unter Zugzwang zugunsten wirtschaftlicher Optimierung. Ratsucher könnten so problemlos in unangemessene Verzögerungen und Ablehnungen laufen. Externe Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zeichnen sich dagegen durch ihre berufsrechtliche Verpflichtung zur Mandantentreue aus. Sie gewährleisten eine präzise Rechtsstrategie und sorgen für die Durchsetzung aller Ansprüche. Damit bleibt der Rechtsschutz konstant verlässlich, transparent und unmittelbar zugänglich.

Berufsrechtliche Sicherungen im RDG schaffen Transparenz und verhindern Fehlanreize

Gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an strikte berufsrechtliche Pflichten gebunden, die ihre Arbeitsweise unabhängig gestalten, das Mandatsgeheimnis streng schützen und Interessenkonflikte verhindern. Diese gesetzlichen Mechanismen bilden das Fundament für eine zuverlässige, qualitativ hochwertige Rechtsberatung. Mandantinnen und Mandanten können sich auf klare Qualitätsstandards verlassen. Rechtsschutzversicherer als reine Wirtschaftsunternehmen verfügen hingegen nicht über eine derartige berufliche Aufsicht, wodurch potenzielle Interessenkonflikte und mangelnde Transparenz auftreten können.

Kritik an Bayerischem Vorschlag: Wessels warnt deutlich vor Klägerbeschneidung

Für Dr. Ulrich Wessels, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, stellt der bayerische Gesetzesentwurf ein eindeutiges Geschenk zugunsten von Rechtsschutzversicherern dar, das die Mandantinnen und Mandanten benachteiligt. Er erklärt, dass eine rein organisatorische Abgrenzung innerhalb von Versicherungen keinerlei echten Schutz vor Interessenkonflikten biete und vielmehr dem reinen Schein diene. Wessels fordert von den Justizministerinnen und Justizministern von Bund und Ländern eine unverzügliche und konsequente Ablehnung.

Nachhaltige RDG-Verteidigung seitens BRAK schützt effektiv Verbraucherinteressen und Mandantenrechte

Indem die Bundesrechtsanwaltskammer das Rechtsdienstleistungsgesetz verteidigt, sichert sie die Qualität unabhängiger Rechtsberatung langfristig. Ratsucher genießen professionelle, transparente Unterstützung unter Einhaltung strenger berufsrechtlicher Regelungen und profitieren von umfassendem Verbraucherschutz. Die gesetzlichen Bestimmungen verhindern Interessenkonflikte, schützen die Mandantenautonomie und ermöglichen einen unkomplizierten Zugang zu qualifizierter anwaltlicher Hilfe. Diese Initiative stärkt das Vertrauen in das Rechtssystem, fördert faire Prozesse und gewährleistet den Schutz der Bürgerrechte.

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